Der letzte Wille: Fragen zum Behindertentestament
–
29. Oktober 2015
- Wer? Eltern von Kindern mit Down-Syndrom.
- Was? Wie ist eine letztwillige Verfügung zu formulieren, wenn sie dem behinderten Kind möglichst lange produktiv dienen soll? Zum Kernthema der vom Bundesgerichtshof für zulässig befundenen „Vorerben-Nacherben-Regelung“ im sogenannten Behindertentestament referiert Dr. Michael Kaven, der sich schwerpunktmäßig mit den Rechten der Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen beschäftigt.
- Referentin: Dr. Michael Kaven, Notar a.D., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht
- Anmeldung: Sekretariat der Lebenshilfe, 0251-53906-0, info@lebenshilfe-muenster.de
Lebenshilfe Münster
Windthorststraße 7
Münster, 48143
(0251) 53 906-0